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Rechtsprechung
   OLG Celle, 22.01.1988 - 3 VAs 3/88   

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https://dejure.org/1988,14401
OLG Celle, 22.01.1988 - 3 VAs 3/88 (https://dejure.org/1988,14401)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.01.1988 - 3 VAs 3/88 (https://dejure.org/1988,14401)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Januar 1988 - 3 VAs 3/88 (https://dejure.org/1988,14401)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 114
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 16.02.1988 - 1 VAs 8/88

    Überprüfungsmöchlichkeit im Rechtsweg zum Oberlandesgericht; Gnadenentscheidungen

    Allerdings ist nach h.M., die neuerdings vom OLG, Celle (Beschluß Ä 3 VAs 3/88 Ä v. 22.1.88, in NiedersRpfl 1988, 194 = NJW 1989, 114 ) und vom OLG Stuttgart (Beschluß Ä 4 VAs 8/88 Ä v. 19.5. 88, in MDR 1988, 886 = NStZ 1988, 430 ) bestätigt worden ist, der Rechtsweg nach §§ 23 ff EGGVG dann eröffnet, wenn der Widerruf bzw. die Rücknahme eines Gnadenerweises (hier: Widerruf einer im Gnadenwege bewilligten Strafaussetzung zur Bewährung) gerichtlich nachgeprüft werden soll.
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   OLG Celle, 11.02.1988 - 3 VAs 3/88   

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https://dejure.org/1988,9836
OLG Celle, 11.02.1988 - 3 VAs 3/88 (https://dejure.org/1988,9836)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.02.1988 - 3 VAs 3/88 (https://dejure.org/1988,9836)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Februar 1988 - 3 VAs 3/88 (https://dejure.org/1988,9836)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 114
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 15.06.1994 - 2 Ws 62/94

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zum Nachteil sozialistischen

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  • OLG Hamm, 16.02.1988 - 1 VAs 8/88

    Überprüfungsmöchlichkeit im Rechtsweg zum Oberlandesgericht; Gnadenentscheidungen

    Allerdings ist nach h.M., die neuerdings vom OLG, Celle (Beschluß Ä 3 VAs 3/88 Ä v. 22.1.88, in NiedersRpfl 1988, 194 = NJW 1989, 114 ) und vom OLG Stuttgart (Beschluß Ä 4 VAs 8/88 Ä v. 19.5. 88, in MDR 1988, 886 = NStZ 1988, 430 ) bestätigt worden ist, der Rechtsweg nach §§ 23 ff EGGVG dann eröffnet, wenn der Widerruf bzw. die Rücknahme eines Gnadenerweises (hier: Widerruf einer im Gnadenwege bewilligten Strafaussetzung zur Bewährung) gerichtlich nachgeprüft werden soll.
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